Matchsnap

Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Nach Artikel 28 DSGVO
Fassung vom 2026-10-11
Dieser Vertrag wird beim Einrichten des Zugangs geschlossen. Der Verein ist Verantwortlicher, wir sind sein Auftragsverarbeiter. Zeitpunkt, Konto, Name der zustimmenden Person und der Fassungsstand werden protokolliert, das ist die Textform nach Art. 28 Abs. 9 DSGVO. Ein unterschriebenes Papier ist daneben nicht nötig.

§ 1 Die Parteien

Verantwortlicher ist der Verein, der den Zugang nutzt, mit den Angaben, die er bei der Einrichtung gemacht hat.

Auftragsverarbeiter ist Oskar Tyll, Operonic, Liebigstr. 11, 39104 Magdeburg, kontakt@operonic.de.

§ 2 Gegenstand, Dauer, Art und Zweck

Gegenstand ist der Betrieb der Anwendung „Matchsnap", mit der der Verein Spieltagsgrafiken erzeugt, aus eigenen Angaben und aus Spielplandaten, die er aus unserer Spielplan-Datenbank übernimmt.

Art der Verarbeitung: Erheben durch Eingabe und Einlesen, Speichern, Ordnen, Anzeigen, Verändern, Auslesen, Erzeugen von Bilddateien, Löschen.

Zweck: ausschließlich die Erstellung und Bereitstellung der Grafiken für den Verein. Eine eigene Nutzung der Daten durch uns findet nicht statt, insbesondere keine Auswertung über Vereine hinweg, keine Werbung, kein Training von KI-Modellen.

Dauer: Der Vertrag läuft, solange der Verein den Zugang nutzt. Er endet mit dem Ende der Nutzung.

Ort der Verarbeitung: Alle Daten des Vereins werden in Deutschland gespeichert (Rechenzentrum Nürnberg). Eine Ausnahme gibt es, und nur eine: Lädt der Verein ein Foto hoch, wird dieses Foto zum Freistellen des Motivs kurzzeitig an einen Dienst in den Vereinigten Staaten übermittelt und dort binnen einer Minute wieder gelöscht. Einzelheiten und die Rechtsgrundlage stehen in § 6, der technische Ablauf in Anlage 2. Kaderdaten, Spieldaten und Zugangsdaten verlassen Deutschland nicht.

Abgrenzung zur Spielplan-Datenbank. Matchsnap führt eine eigene Spielplan-Datenbank aus öffentlich zugänglichen Struktur- und Spielplandaten von fussball.de (Verbände, Staffeln, Vereine, Mannschaften, Spieltermine mit Anstoß, Spielstätte und Gegner, Wappen; für bayerische Vereine kommen die Wappen einzeln von bfv.de). Sie enthält keine Personen, keine Aufstellungen, keine Torschützen und keine Ergebnisse. Sie ist nicht Gegenstand dieses Vertrages: Sie entsteht nicht im Auftrag des Vereins, und sie enthält keine personenbezogenen Daten.

Die verarbeiteten Datenarten und die betroffenen Personengruppen stehen in Anlage 1.

§ 3 Weisungsgebundenheit

Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, auch hinsichtlich einer Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation, sofern wir nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichtet sind. In einem solchen Fall teilen wir dem Verantwortlichen diese Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses verbietet.

Wir informieren den Verantwortlichen unverzüglich, wenn wir der Auffassung sind, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt. Wir dürfen die Ausführung einer solchen Weisung aussetzen, bis sie bestätigt oder geändert wird.

Die Bedienung des Werkzeugs durch den Verein gilt als Weisung. Weisungen darüber hinaus erfolgen in Textform an kontakt@operonic.de; mündliche Weisungen werden von uns in Textform bestätigt.

§ 4 Vertraulichkeit

Zur Verarbeitung sind ausschließlich Personen befugt, die zur Vertraulichkeit verpflichtet oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Verpflichtung besteht über das Ende der Tätigkeit hinaus fort.

Derzeit hat ausschließlich der Auftragsverarbeiter selbst Zugriff. Werden künftig weitere Personen einbezogen, werden sie vor dem ersten Zugriff schriftlich verpflichtet und auf die Vertraulichkeit hingewiesen.

§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen

Wir treffen die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. Sie sind in Anlage 2 im Einzelnen beschrieben und werden auf dem Stand der Technik gehalten. Änderungen dürfen das Schutzniveau nicht unterschreiten; wesentliche Änderungen werden dokumentiert.

§ 6 Weitere Auftragsverarbeiter

Der Verantwortliche erteilt eine allgemeine Genehmigung zur Hinzuziehung weiterer Auftragsverarbeiter. Beim Vertragsschluss ist das:

UnternehmenLeistungOrt
Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen Server und Rechenzentrum Nürnberg, Deutschland
fal (Features & Labels Inc.), 2261 Market St. Suite 10467, San Francisco, CA 94114, USA Freistellen hochgeladener Fotos (Trennung des Motivs vom Hintergrund). Betrifft ausschließlich Fotos (keine Kaderdaten, keine Spieldaten, keine Zugangsdaten) Vereinigte Staaten

Übermittlung in ein Drittland

Die Übermittlung der Fotos an fal ist eine Übermittlung in ein Drittland ohne Angemessenheitsbeschluss. Sie stützt sich auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Durchführungsbeschluss 2021/914), die Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrages von fal sind; dieser gilt automatisch mit der Nutzung des Dienstes und geht dessen allgemeinen Nutzungsbedingungen im Konfliktfall vor.

fal verarbeitet die übermittelten Daten nach diesem Vertrag ausschließlich auf dokumentierte Weisung und damit nur zu dem Zweck, das Motiv freizustellen. Eine Nutzung der Fotos zum Training von KI-Modellen ist damit ausgeschlossen; zulässig ist fal allein die Auswertung anonymisierter Nutzungsdaten, die keinen Personenbezug haben.

Wir begrenzen die Übermittlung zusätzlich technisch: Das Foto wird mit einer Verfallsanweisung übertragen und ist nach etwa einer Minute nicht mehr abrufbar (nachgemessen am 27.08.2026). Übermittelt wird nur die Bilddatei, ohne Namen, ohne Zuordnung zu einem Verein und ohne weitere Angaben.

Hinweis zur Vertragskette: fal verwendet Modul 2 der Standardvertragsklauseln (Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter). Da wir gegenüber dem Verein selbst Auftragsverarbeiter sind, wäre Modul 3 (Auftragsverarbeiter an Auftragsverarbeiter) die genauere Abbildung. Wir benennen das offen, statt es zu übergehen. Die Pflichten, die uns § 6 Absatz 3 auferlegt, erfüllt fal der Sache nach: Weisungsbindung, Vertraulichkeit, Sicherheit, Unterstützung, Löschung. Der Verein kann der Hinzuziehung nach Absatz 2 widersprechen; in diesem Fall stellen wir seine Fotos ohne diesen Dienst frei (siehe Anlage 2).

Weitere Änderungen teilen wir mindestens 30 Tage vorher in Textform mit. Der Verantwortliche kann innerhalb dieser Frist widersprechen. Widerspricht er aus einem sachlichen, datenschutzbezogenen Grund und lässt sich keine Einigung erzielen, darf er den Vertrag fristlos kündigen; die Löschpflicht nach § 10 bleibt bestehen.

Wir verpflichten jeden weiteren Auftragsverarbeiter auf dieselben Pflichten, die uns hier auferlegt sind, und haften für ihn wie für eigenes Handeln.

Nicht als weitere Auftragsverarbeiter gelten Nebenleistungen ohne Bezug zu den Auftragsdaten (etwa Telekommunikation, Post, Wartung von Hardware). Ebenso gilt ein Zahlungsdienst nicht als weiterer Auftragsverarbeiter, der nur die Zahlungs- und Abodaten der Vertreter des Vereins erhält und keine Inhalte aus dem Bereich des Vereins (Kader, Fotos, Spieldaten).

§ 7 Unterstützung bei Betroffenenrechten

Betroffene wenden sich an den Verein. Wendet sich jemand an uns, leiten wir die Anfrage unverzüglich weiter und beantworten sie nicht selbst.

Wir unterstützen den Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, Anträge auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu erfüllen. Der Verein kann seine Daten jederzeit selbst im Werkzeug einsehen, ändern und löschen; darüber hinausgehende Unterstützung leisten wir innerhalb von zehn Werktagen.

§ 8 Weitere Unterstützungspflichten

Wir unterstützen den Verantwortlichen bei der Einhaltung der Art. 32 bis 36 DSGVO, insbesondere bei der Sicherheit der Verarbeitung, bei Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und, falls erforderlich, bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung.

Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten melden wir dem Verantwortlichen unverzüglich nach Kenntnis, in der Regel innerhalb von 24 Stunden, mit den nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO nötigen Angaben, soweit sie uns vorliegen. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde nimmt der Verantwortliche vor.

§ 9 Nachweise und Überprüfung

Wir stellen dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO erforderlich sind, und ermöglichen Überprüfungen einschließlich Inspektionen.

Überprüfungen erfolgen nach Ankündigung mit angemessener Frist, in der Regel zwei Wochen, während der üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebsablaufs. Der Verantwortliche kann sie selbst oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer durchführen, der nicht in Wettbewerb zu uns steht. Auskünfte in Textform gehen einer Prüfung vor Ort vor, wenn sie den Zweck erfüllen.

§ 10 Löschung und Rückgabe

Nach Ende der Nutzung stehen die Daten 30 Tage zum Abruf bereit. Danach löschen wir sie, einschließlich vorhandener Kopien. Sicherungskopien werden im Rahmen ihres regulären Zyklus überschrieben, spätestens nach 30 weiteren Tagen. Wir bestätigen die Löschung auf Verlangen in Textform.

Ausgenommen sind das Zustimmungsprotokoll nach § 11 und die Rechnungsunterlagen. Das Protokoll ist der Nachweis dieses Vertrages und wird für drei Jahre aufbewahrt. Rechnungsunterlagen bewahren wir nach den steuerrechtlichen Fristen auf. Beides führen wir in eigener Verantwortung und es enthält keine Daten der Spielerinnen und Spieler. Ebenso bleibt der Stand des Startguthabens (Vereinskennung und Verbrauch, keine Personennamen) bestehen, damit es nicht erneut vergeben wird.

§ 11 Nachweis des Vertragsschlusses

Beim Einrichten des Zugangs werden gespeichert: Zeitpunkt, Benutzerkonto, Vereinskennung, Name und Funktion der zustimmenden Person, der Fassungsstand dieses Vertrages und der Nutzungsbedingungen sowie eine gekürzte IP-Adresse. Ändern wir diesen Vertrag inhaltlich, ist bei der nächsten Anmeldung erneut zuzustimmen.

§ 12 Pflichten des Verantwortlichen

Der Verein ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, insbesondere für die Rechtsgrundlage der eingestellten Daten. Er stellt sicher, dass

§ 13 Haftung

Es gilt Art. 82 DSGVO. Im Innenverhältnis gelten ergänzend die Haftungsregelungen der Nutzungsbedingungen.

§ 14 Schlussbestimmungen

Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den Nutzungsbedingungen geht dieser Vertrag vor, soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Es gilt deutsches Recht.

Anlage 1: Daten und betroffene Personen

KategorieEinzelangaben
Kaderdaten Vorname, Nachname, Rückennummer, Position, Vermerk „ausgeschieden", Herkunft des Eintrags
Bilder Mannschafts-, Spieler- und Spielszenenfotos, die der Verein hochlädt, sowie die daraus erzeugten freigestellten Fassungen und die fertigen Grafiken
Spielbetrieb Spieltermine, Gegner, Spielstätte, Wettbewerb, Ergebnis, Halbzeitstand, Torschützen mit Minute, Aufstellung und Auswechslungen, Name des Schiedsrichters, Zuschauerzahl. Termine, Gegner, Spielstätte und Wettbewerb können aus der Spielplan-Datenbank übernommen sein (§ 2); alles Übrige stammt allein vom Verein
Mannschaften und Verein Bezeichnung, Wettbewerb, Liga, Saison, Vereinsname, Kurzname, Wappen, Vereinsfarben (ohne Personenbezug). Gegnerwappen können aus der Spielplan-Datenbank kopiert oder, bei bayerischen Vereinen, von bfv.de geholt sein; der Verein kann sein Wappen und jedes Gegnerwappen durch ein eigenes ersetzen. Dazu kommen hochgeladene Original-Wappen und die daraus erzeugten freigestellten und hochgerechneten Fassungen
Zugang Benutzername, Prüfwert des Passworts, Vereinszuordnung, Sitzungen, Zustimmungsprotokoll

Betroffene Personengruppen:

Besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO sind nicht vorgesehen (siehe § 12).

Anlage 2: Technische und organisatorische Maßnahmen

Stand: siehe Fassungsdatum oben.

Zutrittskontrolle

Die Server stehen im Rechenzentrum der Hetzner Online GmbH in Nürnberg. Dort liegen alle gespeicherten Daten; zur einzigen Ausnahme beim Freistellen von Fotos siehe „Weitergabekontrolle" weiter unten und § 6. Zutritt, Videoüberwachung, Vereinzelung und Brandschutz liegen dort; der Anbieter ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert. Es werden keine Auftragsdaten auf Arbeitsplatzrechnern dauerhaft gespeichert.

Zugangskontrolle (wer an das System kommt)

Zugriffskontrolle und Trennung (wer welche Daten sieht)

Weitergabekontrolle

Eingabekontrolle

Verfügbarkeit und Wiederherstellbarkeit

Trennung nach Zweck

Belastbarkeit und Überprüfung

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