Dieser Vertrag wird beim Einrichten des Zugangs geschlossen. Der
Verein ist Verantwortlicher, wir sind sein
Auftragsverarbeiter. Zeitpunkt, Konto, Name der zustimmenden Person und der
Fassungsstand werden protokolliert, das ist die Textform nach
Art. 28 Abs. 9 DSGVO. Ein unterschriebenes Papier ist daneben nicht nötig.
§ 1 Die Parteien
Verantwortlicher ist der Verein, der den Zugang nutzt, mit
den Angaben, die er bei der Einrichtung gemacht hat.
Auftragsverarbeiter ist Oskar Tyll, Operonic, Liebigstr. 11,
39104 Magdeburg, kontakt@operonic.de.
§ 2 Gegenstand, Dauer, Art und Zweck
Gegenstand ist der Betrieb der Anwendung „Matchsnap", mit
der der Verein Spieltagsgrafiken erzeugt, aus eigenen Angaben und aus
Spielplandaten, die er aus unserer Spielplan-Datenbank übernimmt.
Art der Verarbeitung: Erheben durch Eingabe und Einlesen,
Speichern, Ordnen, Anzeigen, Verändern, Auslesen, Erzeugen von Bilddateien,
Löschen.
Zweck: ausschließlich die Erstellung und Bereitstellung der
Grafiken für den Verein. Eine eigene Nutzung der Daten durch uns findet nicht
statt, insbesondere keine Auswertung über Vereine hinweg, keine
Werbung, kein Training von KI-Modellen.
Dauer: Der Vertrag läuft, solange der Verein den Zugang
nutzt. Er endet mit dem Ende der Nutzung.
Ort der Verarbeitung: Alle Daten des Vereins werden
in Deutschland gespeichert (Rechenzentrum Nürnberg).
Eine Ausnahme gibt es, und nur eine: Lädt der Verein ein Foto hoch, wird
dieses Foto zum Freistellen des Motivs kurzzeitig an einen
Dienst in den Vereinigten Staaten übermittelt und dort
binnen einer Minute wieder gelöscht. Einzelheiten und die Rechtsgrundlage
stehen in § 6, der technische Ablauf in
Anlage 2. Kaderdaten, Spieldaten und Zugangsdaten verlassen
Deutschland nicht.
Abgrenzung zur Spielplan-Datenbank. Matchsnap führt eine
eigene Spielplan-Datenbank aus öffentlich zugänglichen Struktur- und
Spielplandaten von fussball.de (Verbände, Staffeln, Vereine, Mannschaften,
Spieltermine mit Anstoß, Spielstätte und Gegner, Wappen; für
bayerische Vereine kommen die Wappen einzeln von bfv.de). Sie enthält keine
Personen, keine Aufstellungen, keine Torschützen und keine Ergebnisse. Sie ist
nicht Gegenstand dieses Vertrages: Sie entsteht nicht im
Auftrag des Vereins, und sie enthält keine personenbezogenen Daten.
- Wählt der Verein beim Einrichten Mannschaften und Spiele aus der
Datenbank, werden sie in seinen Bereich kopiert. Ab dann
gehören sie zu den Daten des Vereins und werden wie seine eigenen
behandelt; soweit sie zusammen mit Angaben zu Personen Personenbezug
erhalten, gilt dieser Vertrag.
- Aus den Bereichen der Vereine fließt nichts in die Datenbank
zurück: keine Kader, keine Fotos, keine Eingaben. Genutzt wird
allein die Vereinskennung von fussball.de, damit klar ist, welcher
Spielplan täglich abzugleichen ist.
- Kader- und Spielerdaten kommen ausschließlich vom Verein,
nie aus der Datenbank, vom Verband oder von einem anderen Portal.
Die verarbeiteten Datenarten und die betroffenen Personengruppen stehen in
Anlage 1.
§ 3 Weisungsgebundenheit
Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte
Weisung des Verantwortlichen, auch hinsichtlich einer Übermittlung in ein
Drittland oder an eine internationale Organisation, sofern wir nicht durch
das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichtet
sind. In einem solchen Fall teilen wir dem Verantwortlichen diese
Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine
solche Mitteilung nicht aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses
verbietet.
Wir informieren den Verantwortlichen unverzüglich, wenn wir der Auffassung
sind, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt.
Wir dürfen die Ausführung einer solchen Weisung aussetzen, bis sie bestätigt
oder geändert wird.
Die Bedienung des Werkzeugs durch den Verein gilt als Weisung. Weisungen
darüber hinaus erfolgen in Textform an
kontakt@operonic.de; mündliche
Weisungen werden von uns in Textform bestätigt.
§ 4 Vertraulichkeit
Zur Verarbeitung sind ausschließlich Personen befugt, die zur Vertraulichkeit
verpflichtet oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht
unterliegen. Die Verpflichtung besteht über das Ende der Tätigkeit hinaus
fort.
Derzeit hat ausschließlich der Auftragsverarbeiter selbst Zugriff. Werden
künftig weitere Personen einbezogen, werden sie vor dem ersten Zugriff
schriftlich verpflichtet und auf die Vertraulichkeit hingewiesen.
§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen
Wir treffen die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. Sie sind in
Anlage 2 im Einzelnen beschrieben und werden auf dem Stand
der Technik gehalten. Änderungen dürfen das Schutzniveau nicht
unterschreiten; wesentliche Änderungen werden dokumentiert.
§ 6 Weitere Auftragsverarbeiter
Der Verantwortliche erteilt eine allgemeine Genehmigung zur
Hinzuziehung weiterer Auftragsverarbeiter. Beim Vertragsschluss ist das:
| Unternehmen | Leistung | Ort |
| Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen |
Server und Rechenzentrum |
Nürnberg, Deutschland |
| fal (Features & Labels Inc.),
2261 Market St. Suite 10467, San Francisco, CA 94114, USA |
Freistellen hochgeladener Fotos (Trennung des
Motivs vom Hintergrund). Betrifft ausschließlich Fotos
(keine Kaderdaten, keine Spieldaten, keine Zugangsdaten) |
Vereinigte Staaten |
Übermittlung in ein Drittland
Die Übermittlung der Fotos an fal ist eine Übermittlung in ein Drittland
ohne Angemessenheitsbeschluss. Sie stützt sich auf die
Standardvertragsklauseln der EU-Kommission
(Durchführungsbeschluss 2021/914), die Bestandteil des
Auftragsverarbeitungsvertrages von fal sind; dieser gilt automatisch mit der
Nutzung des Dienstes und geht dessen allgemeinen Nutzungsbedingungen im
Konfliktfall vor.
fal verarbeitet die übermittelten Daten nach diesem Vertrag
ausschließlich auf dokumentierte Weisung und damit nur zu
dem Zweck, das Motiv freizustellen. Eine Nutzung der Fotos zum
Training von KI-Modellen ist damit ausgeschlossen; zulässig
ist fal allein die Auswertung anonymisierter Nutzungsdaten, die keinen
Personenbezug haben.
Wir begrenzen die Übermittlung zusätzlich technisch: Das
Foto wird mit einer Verfallsanweisung übertragen und ist nach etwa einer
Minute nicht mehr abrufbar (nachgemessen am 27.08.2026). Übermittelt
wird nur die Bilddatei, ohne Namen, ohne Zuordnung zu einem Verein und ohne
weitere Angaben.
Hinweis zur Vertragskette: fal verwendet Modul 2 der
Standardvertragsklauseln (Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter). Da wir
gegenüber dem Verein selbst Auftragsverarbeiter sind, wäre Modul 3
(Auftragsverarbeiter an Auftragsverarbeiter) die genauere Abbildung. Wir
benennen das offen, statt es zu übergehen. Die Pflichten, die uns § 6
Absatz 3 auferlegt, erfüllt fal der Sache nach: Weisungsbindung,
Vertraulichkeit, Sicherheit, Unterstützung, Löschung. Der Verein kann der
Hinzuziehung nach Absatz 2 widersprechen; in diesem Fall stellen wir seine
Fotos ohne diesen Dienst frei (siehe Anlage 2).
Weitere Änderungen teilen wir mindestens 30 Tage vorher in
Textform mit. Der Verantwortliche kann innerhalb dieser Frist widersprechen.
Widerspricht er aus einem sachlichen, datenschutzbezogenen Grund und lässt
sich keine Einigung erzielen, darf er den Vertrag fristlos kündigen; die
Löschpflicht nach § 10 bleibt bestehen.
Wir verpflichten jeden weiteren Auftragsverarbeiter auf dieselben Pflichten,
die uns hier auferlegt sind, und haften für ihn wie für eigenes Handeln.
Nicht als weitere Auftragsverarbeiter gelten Nebenleistungen ohne Bezug zu den
Auftragsdaten (etwa Telekommunikation, Post, Wartung von Hardware). Ebenso gilt ein
Zahlungsdienst nicht als weiterer Auftragsverarbeiter, der nur die
Zahlungs- und Abodaten der Vertreter des Vereins erhält und keine Inhalte aus
dem Bereich des Vereins (Kader, Fotos, Spieldaten).
§ 7 Unterstützung bei Betroffenenrechten
Betroffene wenden sich an den Verein. Wendet sich jemand an uns, leiten wir
die Anfrage unverzüglich weiter und beantworten sie nicht selbst.
Wir unterstützen den Verantwortlichen mit geeigneten technischen und
organisatorischen Maßnahmen dabei, Anträge auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu erfüllen.
Der Verein kann seine Daten jederzeit selbst im Werkzeug einsehen, ändern und
löschen; darüber hinausgehende Unterstützung leisten wir innerhalb von zehn
Werktagen.
§ 8 Weitere Unterstützungspflichten
Wir unterstützen den Verantwortlichen bei der Einhaltung der Art. 32 bis 36
DSGVO, insbesondere bei der Sicherheit der Verarbeitung, bei Meldungen von
Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und, falls erforderlich, bei
einer Datenschutz-Folgenabschätzung.
Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten melden wir
dem Verantwortlichen unverzüglich nach Kenntnis, in der Regel innerhalb von
24 Stunden, mit den nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO nötigen
Angaben, soweit sie uns vorliegen. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde nimmt
der Verantwortliche vor.
§ 9 Nachweise und Überprüfung
Wir stellen dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die zum
Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO erforderlich sind, und
ermöglichen Überprüfungen einschließlich Inspektionen.
Überprüfungen erfolgen nach Ankündigung mit angemessener Frist, in der Regel
zwei Wochen, während der üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des
Betriebsablaufs. Der Verantwortliche kann sie selbst oder durch einen zur
Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer durchführen, der nicht in Wettbewerb zu
uns steht. Auskünfte in Textform gehen einer Prüfung vor Ort vor, wenn sie den
Zweck erfüllen.
§ 10 Löschung und Rückgabe
Nach Ende der Nutzung stehen die Daten 30 Tage zum Abruf
bereit. Danach löschen wir sie, einschließlich vorhandener Kopien.
Sicherungskopien werden im Rahmen ihres regulären Zyklus überschrieben,
spätestens nach 30 weiteren Tagen. Wir bestätigen die Löschung auf Verlangen
in Textform.
Ausgenommen sind das Zustimmungsprotokoll nach § 11 und die Rechnungsunterlagen.
Das Protokoll ist der Nachweis dieses Vertrages und wird für drei Jahre
aufbewahrt. Rechnungsunterlagen bewahren wir nach den steuerrechtlichen
Fristen auf. Beides führen wir in eigener Verantwortung und es enthält keine
Daten der Spielerinnen und Spieler. Ebenso bleibt der Stand des
Startguthabens (Vereinskennung und Verbrauch, keine Personennamen) bestehen,
damit es nicht erneut vergeben wird.
§ 11 Nachweis des Vertragsschlusses
Beim Einrichten des Zugangs werden gespeichert: Zeitpunkt, Benutzerkonto,
Vereinskennung, Name und Funktion der zustimmenden Person, der Fassungsstand
dieses Vertrages und der Nutzungsbedingungen sowie eine gekürzte IP-Adresse.
Ändern wir diesen Vertrag inhaltlich, ist bei der nächsten Anmeldung erneut
zuzustimmen.
§ 12 Pflichten des Verantwortlichen
Der Verein ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich,
insbesondere für die Rechtsgrundlage der eingestellten Daten. Er stellt
sicher, dass
- für Fotos von Personen eine Rechtsgrundlage besteht, bei Minderjährigen
einschließlich der Einwilligung der Erziehungsberechtigten,
- Kaderdaten nur für zulässige Zwecke eingestellt werden,
- Betroffene nach Art. 13 und 14 DSGVO informiert sind,
- im Werkzeug keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten
nach Art. 9 DSGVO eingetragen werden. Das Werkzeug ist dafür
nicht vorgesehen. Insbesondere gehören Angaben zu Verletzungen,
Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen nicht in Freitextfelder
wie Spielberichte oder Notizen.
§ 13 Haftung
Es gilt Art. 82 DSGVO. Im Innenverhältnis gelten ergänzend die
Haftungsregelungen der Nutzungsbedingungen.
§ 14 Schlussbestimmungen
Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den Nutzungsbedingungen geht
dieser Vertrag vor, soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten
geht. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Es
gilt deutsches Recht.
Anlage 1: Daten und betroffene Personen
| Kategorie | Einzelangaben |
| Kaderdaten |
Vorname, Nachname, Rückennummer, Position, Vermerk „ausgeschieden",
Herkunft des Eintrags |
| Bilder |
Mannschafts-, Spieler- und Spielszenenfotos, die der Verein
hochlädt, sowie die daraus erzeugten freigestellten Fassungen und die
fertigen Grafiken |
| Spielbetrieb |
Spieltermine, Gegner, Spielstätte, Wettbewerb, Ergebnis,
Halbzeitstand, Torschützen mit Minute, Aufstellung und Auswechslungen,
Name des Schiedsrichters, Zuschauerzahl. Termine, Gegner, Spielstätte
und Wettbewerb können aus der Spielplan-Datenbank übernommen sein
(§ 2); alles Übrige stammt allein vom Verein |
| Mannschaften und Verein |
Bezeichnung, Wettbewerb, Liga, Saison, Vereinsname, Kurzname,
Wappen, Vereinsfarben (ohne Personenbezug). Gegnerwappen können aus
der Spielplan-Datenbank kopiert oder, bei bayerischen Vereinen, von
bfv.de geholt sein; der Verein kann sein Wappen und jedes
Gegnerwappen durch ein eigenes ersetzen. Dazu kommen hochgeladene
Original-Wappen und die daraus erzeugten freigestellten und
hochgerechneten Fassungen |
| Zugang |
Benutzername, Prüfwert des Passworts, Vereinszuordnung,
Sitzungen, Zustimmungsprotokoll |
Betroffene Personengruppen:
- Spielerinnen und Spieler des Vereins, einschließlich minderjähriger
- Trainerinnen, Trainer und Betreuungspersonen
- Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, soweit im Spielbericht genannt
- Spielerinnen und Spieler gegnerischer Mannschaften, soweit als Torschützen
genannt oder auf Fotos abgebildet
- weitere auf Fotos abgebildete Personen
- Vereinsvertreter mit einem Zugang
Besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO sind nicht vorgesehen
(siehe § 12).
Anlage 2: Technische und organisatorische Maßnahmen
Stand: siehe Fassungsdatum oben.
Zutrittskontrolle
Die Server stehen im Rechenzentrum der Hetzner Online GmbH in Nürnberg.
Dort liegen alle gespeicherten Daten; zur einzigen Ausnahme beim Freistellen
von Fotos siehe „Weitergabekontrolle" weiter unten und § 6.
Zutritt, Videoüberwachung, Vereinzelung und Brandschutz liegen dort; der
Anbieter ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert. Es werden keine Auftragsdaten
auf Arbeitsplatzrechnern dauerhaft gespeichert.
Zugangskontrolle (wer an das System kommt)
- Zugänge werden einzeln vergeben; es gibt keine offene Anmeldung und keine
geteilten Sammelkonten.
- Passwörter werden nie im Klartext gespeichert, sondern als PBKDF2-SHA256
mit 600.000 Runden und einem eigenen Zufallssalz je
Konto.
- Nach fünf Fehlversuchen wird das Konto fünf Minuten
gesperrt. Der Passwortvergleich läuft in konstanter Zeit, damit die
Antwortdauer nicht verrät, ob ein Benutzername existiert.
- Die Sitzung liegt in einem Cookie mit
HttpOnly,
SameSite=Lax und Secure; sie läuft nach 14 Tagen
ab und wird beim Abmelden serverseitig gelöscht.
- Die Verbindung ist durchgehend TLS-verschlüsselt; unverschlüsselte
Aufrufe werden umgeleitet.
- Der Verwaltungszugang zum Server erfolgt ausschließlich über SSH mit
Schlüsselpaar; Passwortanmeldung ist abgeschaltet.
Zugriffskontrolle und Trennung (wer welche Daten sieht)
- Jeder Verein hat ein eigenes Verzeichnis. Welcher Bereich
ausgeliefert wird, entscheidet ausschließlich das angemeldete Konto,
nie ein Wert aus der Anfrage, dem Pfad oder einer Kopfzeile.
- Der direkte Zugriff auf Vereinsverzeichnisse und auf die Zugangsdaten ist
am Webserver gesperrt, auch für Anfragen, die nur prüfen wollen, ob eine
Datei existiert.
- Für die Erzeugung der Grafiken stellt der Server eine kurzlebige Marke
aus, die 15 Minuten gilt, an genau einen Vereinsbereich
gebunden ist und ausschließlich Bilder und Vorlagen freigibt, keine
Auskunft über Kader oder Spieldaten.
- Dateien mit Zugangsdaten haben die Rechte 0600, ihr Verzeichnis 0700.
Weitergabekontrolle
- In die Oberfläche werden keine Inhalte fremder Anbieter
eingebunden: keine Schriften, keine Skripte, keine
Zählpixel von anderen Servern.
- Ein einziger Dienst außerhalb erhält Daten, und nur
Bilddaten: Zum Freistellen wird ein hochgeladenes Foto an fal
(Vereinigte Staaten) übermittelt. Alles andere (Kaderdaten,
Spieldaten, Zugangsdaten) verlässt den Server in Nürnberg nicht.
Rechtsgrundlage und Zweckbindung stehen in § 6.
- Wappen bleiben auf unserem Server. Das Freistellen und
das Hochrechnen unscharfer Wappen mit einem KI-Verfahren laufen auf
unserer eigenen Hardware; Wappen werden nicht an Dritte übermittelt.
- Das übermittelte Foto verfällt nach etwa einer Minute.
Wir übertragen es mit einer Verfallsanweisung; danach ist es unter seiner
Adresse nicht mehr abrufbar (gemessen: HTTP 403 nach 60 Sekunden). Ohne
diese Anweisung läge es 60 Tage lang öffentlich abrufbar, deshalb
ist sie im Programm nicht abschaltbar.
- Das Ergebnis, der freigestellte Spieler ohne
Hintergrund, bleibt beim Dienst länger abrufbar. Es ist dasselbe
Motiv, das der Verein anschließend auf seiner Grafik veröffentlicht.
- Wir kommen ohne diesen Dienst aus. Das Freistellen läuft
auch auf unserem eigenen Server; die dafür nötige Software bleibt
installiert und springt ein, wenn der Dienst nicht erreichbar ist.
Widerspricht ein Verein der Hinzuziehung nach § 6, stellen wir seine
Fotos auf diesem Weg frei.
Eingabekontrolle
- Änderungen an Kadern führen mit, ob ein Eintrag von Hand oder aus einem
Import stammt.
- Zustimmungen zu Vertragsfassungen werden mit Zeitpunkt und Konto
protokolliert.
Verfügbarkeit und Wiederherstellbarkeit
- Tägliche automatische Sicherung der Vereinsverzeichnisse und der
Zugangsdaten, verschlüsselt, mit einer Aufbewahrung von 14 Tagen.
- Die Sicherung liegt verschlüsselt auf demselben Server; der Schlüssel
liegt nicht dort. Sie schützt vor versehentlichem Löschen und defekten
Schreibvorgängen, nicht vor dem Verlust des Rechenzentrums.
- Die Wiederherstellung wird mindestens einmal jährlich erprobt.
- Die erzeugten Grafiken lädt der Verein herunter; das Werkzeug ist kein
Archiv. Fertige Blätter werden nach 30 Tagen gelöscht (siehe
Nutzungsbedingungen).
Trennung nach Zweck
- Es findet keine Verarbeitung von Vereinsdaten über Vereine hinweg statt:
keine gemeinsame Kader- oder Fotosammlung, keine Vorbefüllung neuer
Bereiche aus den Daten anderer Vereine, keine Auswertung über alle
Vereine. Gemeinsam genutzt wird allein die Spielplan-Datenbank. Sie
enthält nur öffentliche, nicht personenbezogene Daten und bekommt nichts
aus den Vereinsbereichen. Neue Bereiche werden daraus mit Mannschaften,
Spielen und Wappen vorbefüllt, wenn der Verein das wählt; bei
bayerischen Vereinen holen wir die Wappen dafür einzeln von bfv.de.
- Entwicklung und Erprobung laufen mit erfundenen Vereinen und erfundenen
Namen, nicht mit Daten aus dem Betrieb.
Belastbarkeit und Überprüfung
- Aktualisierungen des Betriebssystems werden regelmäßig eingespielt.
- Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird mindestens jährlich überprüft und
bei jeder wesentlichen Änderung der Anwendung.